Wissenswertes

Wie setzt sich der Mietpreis zusammen?

Wie setzt sich der Mietpreis zusammen?

Die größte Hürde beim Finden einer Wohnung ist für die meisten Wohnungssuchenden häufig die Höhe des Mietpreises. Der Mietzins ist dabei das laufende Entgelt, das der/die Mieter*in einer Wohnung an den/die Vermieter*in zu zahlen hat.

Für Wohnungen, die dem Mitrechtsgesetz (MRG) voll unterliegen, sind der Mietzins und seine Bestandteile entsprechend genau geregelt.

Für Wohnungen, die dem MRG nicht oder nur teilweise unterliegen, wie z.B. Wohnungen in Ein- und Zweiobjekthäusern oder nach dem 2. Weltkrieg errichtete Eigentumswohnungen, gibt es andererseits keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen darüber, was unter Mietzins zu verstehen ist. Hier müssen Vermieter*innen eine Balance finden, der einerseits dem Wert der Immobilie entspricht und gleichzeitig aber auch zu einer erfolgreichen Vermietung führt.

Kleiner Tipp von uns: Es ist enorm wichtig den Mietzins in diesen Fällen im Vertrag eindeutig zu regeln und in seine einzelnen Bestandteile aufzugliedern. Anderenfalls könnten Sie im Streitfall Beweisschwierigkeiten bekommen. Sollten Sie diesbezüglich bereits Probleme haben oder ganz grundsätzlich die Höhe Ihrer Miete überprüfen wollen, können Mieter*innenvereinigung oder Prozessfinanzierer wie MieteRunter, Mietheld, etc. auch hier ein wertvoller Tipp für Sie sein.

Bestandteile des Mietzinses

Grundsätzlich setzt sich der Gesamtmietzins ausfolgenden Bestandteilen zusammen:

  • Hauptmietzins
  • Betriebs- und Nebenkosten
  • Möblierungszuschlag
  • Lagezuschlag
  • Umsatzsteuer (in der Regel 10 Prozent; Ausnahme: 20 Prozent bei Möbel, Wärme- und Energielieferungen sowie auch für Garage und KfZ-Abstellplätze).

 

 Was fällt unter Betriebskosten?

 Im Sinne des MRG (im Vollanwendungsbereich) gelten folgende Kosten als Betriebskosten:

  • Wasserkosten
  • Kosten der Rauchfangkehrung, der Kanalräumung, der Unratabfuhr und ebenso der Schädlingsbekämpfung 
  • Kostenaufwendung für die Beleuchtung der allgemein zugänglichen Teile der Liegenschaft 
  • Angemessene Versicherungskosten (wie z.B. Feuerversicherung, Haftpflichtversicherung, Kosten einer angemessenen Versicherung des Hauses gegen Leitungswasserschäden und andere Schäden, wie insbesondere Glasbruch oder Sturmschäden, soweit die Mehrheit der Hauptmieter einer solchen Versicherung zugestimmt hat)
  • Auslagen für die Verwaltung der Liegenschaft in der Höhe des Betrags für die Ausstattungskategorie A je m²-Nutzfläche und Jahr, der auf 12 gleiche Monatsbeträge, zu verteilen ist 
  • Angemessene Aufwendungen für die Hausbetreuung
  • Kosten der Eichung, Wartung und Ablesung von Messvorrichtungen zur Verbrauchsermittlung. 

Titelbild: www.pixabay.com

 

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Übrigens: Auch die Mietkaution ist ein heikles Thema. Nicht selten kommt es auch hier zu unrechtmäßig überhöhten Forderungen oder der Vermieter gibt die Kaution nach dem Auszug aus der Wohnung nicht zurück. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, sich als Mieter zur Wehr zu setzen und das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurückzuholen.

 


 

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