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Achtung bei Wohnungsrückgabe und Rückgabeprotokollen!

Achtung bei Wohnungsrückgabe und Rückgabeprotokollen!

In unserer Reihe „typische Vermieter-Tricks“ stellen wir heute eine sehr verbreitete und für Mieter extrem gefährliche Masche vor, die von vielen Vermietern bei der Wohnungsrückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses versucht wird, um ihre Mieter über den Tisch zu ziehen. Es geht um den Verzicht durch den Mieter auf Geltendmachung von Mietzinsminderungen bei der Rückstellung des Mietgegenstands im Wohnungsübergabeprotokoll. Klingt kompliziert – wir erklären es verständlich in diesem Artikel.

 

Mieter aufgepasst bei Wohnungsrückgabe

Kurz zum Hintergrund: Für die meisten Altbauwohnungen verlangen Vermieter eine deutlich über dem gesetzlichen Maximalwert liegende Miete. Laut Mieterhilfe der Stadt Wien sind 75 % der Altbauwohnungen in Wien überteuert!

Das Mietrechtsgesetz (MRG) gibt den Mietern aber die Möglichkeit, auch nach Mietende die Miete überprüfen zu lassen und zu viel bezahlte Miete zurückzuverlangen. Wir von Miete Runter sind auf diese Fälle spezialisiert.

 

Achtung beim Wohnungsübergabeprotokoll

Die Vermieter suchen verzweifelt nach Möglichkeiten, um sich gegen solche Mietzinsüberprüfungen zu wehren. Deshalb wurde folgender Trick ersonnen, der mittlerweile für viele Vermieter zum "Standard" bei der Wohnungsrückgabe geworden ist: Anlässlich der Rückgabe einer Wohnung nach Ende des Mietvertrages wird üblicherweise ein „Übergabeprotokoll“ unterschrieben.

 In diesem Rückgabeprotokoll wird vom Vermieter etwa festgehalten, ob die Wohnung Schäden aufweist, ob alle Schlüssel zurückgegeben wurden, wie hoch die Zählerstände für Strom und Gas sind, etc. Meist findet sich in einem solchen Wohnungsübergabeprotokoll aber auch ein VERZICHT des Mieters auf alle Ansprüche, die die Wohnung betreffen.

Solche Verzichtserklärungen im Rückgabeprotokoll sind oft im „Juristendeutsch“ formuliert und es fällt schwer, die volle Bedeutung des unterschriebenen Textes zu erfassen – noch dazu während einer Wohnungsübergabe, die für den Mieter oft eine Stresssituation bedeutet. Immerhin wird man ja vom Vermieter gemustert, ob man die Wohnung in Ordnung übergibt. Schließlich möchten Sie ja möglichst die volle Kaution zurückbekommen, die Sie bei Unterzeichnung des Mietvertrages hinterlegt haben.

Achtung: Eine kleine Unachtsamkeit beim Unterschreiben des Übergabeprotokolls bei der Wohnungsübergabe kann Sie viele Tausend Euro kosten!

 

Beispiele aus der Praxis für Verzichtserklärungen im Wohnungsübergabeprotokoll

  • „Der Mieter erklärt, keine weiteren Ansprüche betreffend den Mietvertrag vom …. zu stellen.“
  • „Hiermit sind alle wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten bereinigt und verglichen“
  • „Der Mieter verzichtet auf die Geltendmachung von Mietzinsüberprüfungen“.
  • „Der Mieter verzichtet auf die Einleitung jeglicher Verfahren bei der Schlichtungsstelle“

Wie man sieht, wird der Verzicht bei der Wohnungsrückgabe oft gar nicht ausdrücklich erwähnt, sondern hinter juristischen Formulierungen versteckt. Das Fatale daran ist, dass man sich auf diese Weise die Möglichkeit zu einer späteren Mietzinsüberprüfung abschneidet.

 

Unser Tipp für das Wohnungsübergabeprotokoll

Lesen Sie bei der Wohnungsrückgabe das Übergabeprotokolle genau durch und unterschreiben Sie im Zweifel nichts, was Sie nicht zu 100% verstehen. Am besten wäre es, das Wohnungsübergabeprotokoll bei der Rückgabe Ihrer Wohnung gar nicht zu unterschreiben, denn eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Lassen Sie sich auf jeden Fall bestätigen, dass Sie alle Schlüssel zurückgegeben haben.

 

In welchem Zustand muss die Wohnung übergeben werden?

Wenn Sie bei der Übernahme eine saubere Wohnung erhalten haben, dann müssen Sie diese bei der Wohnungsübergabe beim Auszug auch ohne Mängel sauber und besenrein zurückgeben. Besenrein bedeutet grob gereinigt und dass keine beweglichen Dinge in der Wohnung stehen oder liegen. Mitvermietete Einrichtungsgegenstände müssen Sie natürlich in der Wohnung lassen. Sämtliche Schlüssel, die zum Mietgegenstand gehören, sind vom Mieter an den Vermieter zu retournieren.

 

Mängel und Abnützung der Wohnung

Grundsätzlich müssen Sie die Wohnung beim Rückgabetermin in jenem Zustand zurückgeben, in dem Sie sie übernommen haben. Allerdings gilt hier die Abnützung, die durch normales Wohnen entstanden ist, nicht als Schaden. Auch der Zeitwert beim Auszug ist zu beachten. Hier ist es von Vorteil, wenn Sie bei der Wohnungsübernahme ein detailliertes Übernahmeprotokoll und aussagekräftige Bilder vom Zustand der Wohnung gemacht haben, in dem alle Mängel, die vor Ihrem Einzug bereits bestanden haben, dokumentiert sind. Auf dieses können Sie in Streitfragen zurückgreifen.

 

Flecken und Schäden am Holzboden, Teppichboden oder Fliesenboden

Verfärbungen des Bodens durch Lichteinstrahlung gelten als normale Abnützung, ebenso leichte Kratzer. Wenn der Parkettboden allerdings Wasserflecken aufweist oder Teile des Bodens fehlen, obwohl Sie den Boden bei Einzug ohne Schäden übernommen haben, müssen diese Schäden beseitigt werden, sofern die Lebensdauer des Bodens ansonsten noch gegeben ist.

 

Löcher in der Wand oder in Fliesen

Löcher durch Bilder und kleine Bohrlöcher gehören zur normalen Abnützung. Wenn Sie allerdings Ihre Wände übermäßig mit Löchern versehen haben, müssen Sie diese schließen. Planen Sie zum Verspachteln genügend Zeit ein, da die Spachtelmasse trocknen muss und gegebenenfalls nachgebessert werden muss, da sich das Volumen nach dem Trocknen verändert.

 

Wandfarben und Ausmalverpflichtung

Verkehrsüblich sind helle Wände. Wenn Sie Veränderungen durchgeführt haben und Ihre Wände in Pastelltönen übergeben wollen, ist das in Ordnung, da dies allgemein gängige Farben sind. Kräftige Farben hingegen müssen Sie weiß übermalen. Planen Sie auch hier genügend Zeit ein, da je nach Untergrund mehrere Farbschichten notwendig sein können. Eventuell müssen Sie um die Kaution streiten, wenn Sie die Wohnung nicht ausgemalt übergeben.

 

Türrahmen und Fensterrahmen

Dokumentieren Sie den Zustand der Fensterrahmen und Türrahmen beim Einzug in Ihre Wohnung, um den Zustand bei der Wohnungsübergabe vergleichen zu können. Sie müssen nur Schäden beheben, die Sie selbst verursacht haben.

 

Heizkörper

Schäden, die nicht vom Alter des Heizkörpers oder der Leitungen verursacht sind, sind vom Mieter zu reparieren. Heizkörper haben eine Lebensdauer von bis zu 50 Jahren. Halten Sie daher das Fabrikat fest, um das Alter einschätzen zu können.

 

Therme

Ihre Therme muss regelmäßig gewartet werden. In welchen Abständen vereinbaren Sie bei der Mietvertragsunterzeichnung. Sollten Sie sich nicht an die Vorgaben gehalten haben, kann es sein, dass Sie für die Reparatur oder die Reinigung aufkommen müssen. Lassen Sie sich hier im Zweifelsfalle vor der Wohnungsrückgabe rechtlich beraten.

 

Lassen Sie sich beraten!

Um langwierige Streitigkeiten und hohe Kosten nach Beendigung des Mietverhältnisses zu vermeiden, sollten Sie in allen Streitfragen und bei Unsicherheiten schon vor Beendigung des Mietverhältnisses bei einem Wohnrechtsexperten (z.B. Rechtsanwalt, Verbraucher- oder Mieterschutzorganisation) Beratung suchen, da die Gesetzeslage von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet wird.

 

Service von Miete Runter

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Vermieter im Zusammenhang mit Altbauwohnungen wegen zu hoher Miete helfen auch sogenannte Prozesskostenfinanzierer wie Miete Runter. Miete Runter übernimmt für ihre Kunden das Kostenrisiko in mietrechtlichen Behörden- und Gerichtsverfahren. Die Hauptleistung des Finanzierers besteht darin, das gesamte finanzielle Risiko zu tragen, das mit der Durchsetzung von Ansprüchen wegen zu hoher Miete gegen den Vermieter verbunden ist. Auch wenn der Fall nicht erfolgreich sein sollte, muss der Kunde nichts bezahlen. Miete Runter trägt die Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige, Gerichtsgebühren, etc. Dadurch ist möglich, ohne Stress bares Geld zurückzubekommen und bei der zukünftigen Miete zu sparen! Bitte beachten Sie jedoch, dass Miete Runter keine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung anbietet.

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