Wissenswertes

Mietzinsrechner

Mietzinsrechner

 

Was ist ein Mietzinsrechner?

Mit einem Mietzinsrechner kann online überprüft werden, ob bestehende Mieten angemessen oder zu hoch sind. Angemessen sind Mieten, wenn sie dem sogenannten Richtwert entsprechen.

Der Richtwert gilt nicht für Gemeinde- oder Neubauten, da diese nicht unter den Richtwert fallen. Darüber hinaus auch nicht für Wohnungen mit folgenden Merkmalen

  • Wohnungen der Kategorie "A" oder "B" mit einer Nutzfläche von über 130 Quadratmetern
  • Kategorie "D" - Wohnungen
  • Wohnungen, welche auf Grund einer nach dem 8. Mai 1945 bzw. 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurden
  • Wohneinheiten in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wobei Wohnräume, die nachträglich durch einen Ausbau des Dachbodens neu geschaffen wurden, nicht zählen
  • Wohnungen, die in einem Gebäude liegen, an dessen Erhaltung aus Gründen des Denkmalschutzes öffentliches Interesse besteht und die VermieterInnen zu deren Erhaltung nach dem 8. Mai 1945 erhebliche Eigenmittel aufgewendet haben.

Mehr Informationen zum Thema Richtwert finden Sie auch unter: Was ist der Richtwertmietzins in Österreich?

Wozu kann ein Mietzinsrechner verwendet werden?

Vor allem für Bewohnerinnen und Bewohner von Altbauwohnungen kann es sich lohnen, die Miete mit einem Mietzinsrechner online zu überprüfen. Meist lässt sich in wenigen Schritten feststellen, ob die aktuell bezahlte Miete angemessen oder zu hoch ist. Aber auch für Wohnungssuchende kann so ein Online-Tool nützlich sein, um den Mietpreis vor Vertragsabschluss überprüfen zu können.

Das Mietrechtgesetz (MRG) macht nur wenige Vorgaben zu den Zu- und Abschlägen, die bei der Mietpreisberechnung zu berücksichtigen sind. Daher dienen Mietzinsrechner nur als grobe Schätzhilfe. Eine große Unsicherheit bildet der Lagezuschlag. Dieser kann innerhalb der Bezirke sehr stark variieren. In vielen Vierteln (Gründerzeitvierteln) darf zum Beispiel überhaupt kein Lagezuschlag verrechnet werden.

Aus diesem Grund berücksichtigen die meisten Mietzinsrechner derzeit überhaupt keinen Lagezuschlag. Klarheit über die zulässige Miethöhe entsteht somit nur durch die persönliche Beratung und/oder einem Verfahren. Im Streitfall haben das letzte Wort immer die Schlichtungsstellen bzw. Gerichte.

Die meisten Mieterinnen und Mieter haben keine Zeit und/oder nicht die finanziellen Mittel, um sich mit Vermietern auf Streitigkeiten und möglicherweise sogar einen Prozess einzulassen. Prozessfinanzierer wie Miete Runter GmbH sind daher eine wertvolle Unterstützung. Diese Dienstleister überprüfen Mieten und Kautionen. Darüber hinaus finanzieren bzw. organisieren sie gemeinsam mit Mieterschutzorganisationen und Rechtsanwaltskanzleien die Durchsetzung der Ansprüche.

Dabei geht es nicht nur um die Rückforderung von Kautionen und in der Vergangenheit bezahlter, überteuerter Mieten, sondern auch um die Sicherstellung zukünftiger Mietreduktionen.

Beispiele für Mietzinsrechner

Über die Homepage der Mietervereinigung kommen Sie auf den Mietzinsrechner der Stadt Wien: Lagezuschlag für Wohnungs-Standorte in Wien

oder aber über Miete Runter können Sie einfach und direkt prüfen, ob Ihre Miete angemessen ist:

Welche Daten werden benötigt?

Zur Berechnung werden folgende Angaben benötigt:

  • Größe der Wohnung in m²
  • Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag
  • Aktuelle Bruttomiete (incl. Ust und Betriebskosten)
  • Wann eingezogen?
  • Bundesland
  • Wohnung im Erdgeschoß?
  • Lift vorhanden?

Sie sehen, mit der Eingabe einiger weniger Daten, können Sie sehr einfach Ihre Miete überprüfen und feststellen, ob auch Sie zu viel Miete bezahlen. Viel Erfolg!

 

Titelbild: www.pixabay.com

 

 

Sie möchten die vom Vermieter unrechtmäßig zu hoch angesetzte Miete zurückfordern und brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen dabei, die zu viel bezahlten Mietkosten ohne Kostenrisiko zurückzuholen!

 


 

Übrigens: Auch die Mietkaution ist ein heikles Thema. Nicht selten kommt es auch hier zu unrechtmäßig überhöhten Forderungen oder der Vermieter gibt die Kaution nach dem Auszug aus der Wohnung nicht zurück. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, sich als Mieter zur Wehr zu setzen und das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurückzuholen.

 


 

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