Schöner Wohnen
Die Erfahrung aus der Coronakrise hat uns dieses Jahr gezeigt, dass Wohnen – vielmehr Schöner Wohnen - wichtiger ist denn je. Vor und nach den Lockdowns im Frühjahr und Herbst wurden die Baumärkte und Möbelhäuser regelrecht überrannt.
Home Office, für viele damit verbunden mehr Zeit als üblich zuhause zu verbringen, und ganz grundsätzlich die fehlenden Möglichkeiten sich außer Haus zu betätigen, hat den Stellenwert von Wohnen deutlich erhöht.
Teures Wohnen
Die durchschnittliche Mietpreis im November 2020 betrug je Quadratmeter 15,55 Euro in Wien (Quelle: undefined). Wobei sich die Preisspanne zwischen 20,81 Euro für den ersten Bezirk und 13,75 Euro für den elften Bezirk bewegt.
Die zunehmende Wohnungsknappheit in Wien führt dazu, dass viele Bewerberinnen und Bewerber sich glücklich schätzen, überhaupt die Zusage für eine Wohnung zu bekommen, so dass häufig erst nachrangig das Wohnungsbudget ein Entscheidungskriterium ist.
Dies hohen monatlichen Belastungen durch Wohnkosten beanspruchen zum Teil über 50% des Haushalts – Nettoeinkommens.
Richtwertmietzins
Obwohl es im Mietrechtsgesetz (MRG) mit dem Richtwertmietzins eine Art Deckelung der Mietpreise für Altbauwohnungen gibt, bezahlen folglich viele Mieterinnen und Mieter nach wie vor überhöhte Mieten.
Dabei ist es einfach, sich die in den vergangenen Jahren zu viel aufgebrachte Miete zurückzuholen! Sogenannte Prozessfinanzierungsunternehmen wie Miete Runter helfen dabei. Miete Runter übernimmt in mietrechtlichen Behörden- und Gerichtsverfahren das gesamte damit verbundene Kostenrisiko. Auch beim eventuellen Scheitern eines solchen Verfahrens muss also ein Kunde von Miete Runter nichts bezahlen.
Außerdem kann damit der Stress für Mieter, der mit einem Verfahren an einer Schlichtungsstelle oder einem Gericht gegen den Vermieter einhergehen kann, vermieden werden. Die Mieter werden in derartigen Verfahren dabei ausschließlich von spezialisierten Rechtsanwälten oder Mietrechtsorganisationen vertreten, nicht von Miete Runter.
Zuspitzung durch Corona
Steigende Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit führen dazu, dass sich viele Menschen die häufig ohnehin schon teuren Mietwohnungen nicht mehr leisten können.
Die Regierung hatte daher bereits im März 2020 für bestimmte Personen und Fälle die Möglichkeit geschaffen, die Zahlung der Miete in den Monaten April bis Juni zu stunden. Der Vermieter durfte darauf nicht mit einer Kündigung oder Räumungsklage reagieren. Die nicht bezahlte Miete muss allerdings nachgezahlt werden: der Rückstand kann vom Vermieter ab 1. Jänner 2021 gerichtlich eingefordert werden. Das heißt damit auch, will man als Mieter nicht vom Vermieter geklagt werden, muss man bis Jahresende den Rückstand begleichen (übrigens inklusive vier Prozent Verzugszinsen). Das gilt nur für Mieter, die in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit infolge der COVID-19-Pandemie erheblich beeinträchtigt sind bzw. waren.
Ich kann die Miete nicht zahlen. Was soll ich tun?
- Wenn Sie in einem Altbau wohnen – nehmen Sie Kontakt mit einem Prozessfinanzierungsunternehmen wie Miete Runter, Mietheld, Günstiger Wohnen, Miethammer oder Faire Miete auf und lassen Sie prüfen, ob Ihre Miete überhöht ist und Sie Anspruch auf Rückzahlung der zu viel bezahlten Miete und eine Mietreduktion haben.
- Wenn Sie in keinem Altbau wohnen – lassen Sie sich von einer der gängigen Mieterschutzorganisationen, wie zB Mietervereinigung oder Mieterhilfe beraten, wie Sie am Besten mit dieser Situation umgehen. Einige Mieterschutzorganisationen bieten hier kostenlos Beratung an, bei manchen müssen Sie Mitglied werden und eine Jahresgebühr bezahlen.
- Alternative können Sie auf den Vermieter zugehen und eine einvernehmliche Lösung suchen! Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung oder Stundung der nächsten zwei bis drei Mieten. Stundung heißt, dass Sie den Betrag später, z.B. erst in 10 Monaten zahlen.
- FÖRDERUNGEN: Nehmen Sie Kontakt mit den Behörden auf, die Beihilfen gewähren. FÜR WIEN ist das z.B. die Wohnbeihilfe bei der MA 50.
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Übrigens: Auch die Mietkaution ist ein heikles Thema. Nicht selten kommt es auch hier zu unrechtmäßig überhöhten Forderungen oder der Vermieter gibt die Kaution nach dem Auszug aus der Wohnung nicht zurück. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, sich als Mieter zur Wehr zu setzen und das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurückzuholen.