Wissenswertes

Prozessfinanzierung im Mietrecht

Prozessfinanzierung im Mietrecht

Ursprünglich in den 1990er Jahren in den USA entstanden, ist die Prozessfinanzierung durch private Unternehmen nun auch seit 2013 in Österreich beheimatet. Alleine in Wien gibt es mittlerweile eine Handvoll derartiger Unternehmen, wie unter anderem Mietheld, MieteRunter, Mietfuchs und FaireMiete.at.

 Das Geschäftsmodell der auf Mietrecht spezialisierten Prozessfinanzierer beruht darauf, Mietsenkungen in WienerAltbauwohnungen zu erreichen, welche dem sogenannten Richtwert-Mietzins unterliegen (mehr zum Thema Richtwert finden Sie hier: https://www.mieterunter.at/de/wissenswertes/was-ist-der-richtwertmietzins-in-oesterreich).

 Der Prozessfinanzierer organisiert und finanziert dabei sämtliche mietrechtliche Behörden- bzw. Gerichtsverfahren und behält sich lediglich im Erfolgsfall eine Provision auf den für den Mieter erwirkten finanziellen Vorteil. Er trägt im Gegenzug das gesamte Prozessfinanzierungsrisiko sollte ein Fall zu Ungunsten der Mieter*innen abgewiesen werden. Das Verfahren ist in diesen Fällen für die Mieter*innen kostenfrei.

Hintergrund

Die gesetzlich erlaubte Höchstmiete einer Wiener Altbauwohnung ist durch das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) §16 reglementiert. Je nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand der Altbauwohnung ergibt sich ein zulässiger Höchstmietzins, der den Mieter*innen in Rechnung gestellt werden darf. Häufig verlangen Vermieter*innen jedoch einen deutlich höheren Mietzins als gesetzlich vorgesehen. In Folge davon kommt es dann in manchen Fällen zu einer Rückforderungssumme aufgrund zu viel bezahlter Miete von bis zu € 75.000. https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/2000125154234/zu-hohe-miete-im-altbau-mieterin-bezahlte-75-000-euro

Ablauf einer Prozessfinanzierung

Im Normalfall können Mieterinnen und Mieter mit wenig Zeitaufwand über ein Webformular grundlegende Daten ihrer Altbauwohnungen online übermitteln. In einem ersten Schritt prüft der Prozessfinanzierer diese Daten hinsichtlich des gesetzlich zulässigen Höchstmietzins. Im Zuge des weiteren Verfahrens wird üblicherweise die entsprechende Altbauwohnungen von Sachverständigen besichtigt und die übermittelten Daten verifiziert. Anschließend ermitteln die Unternehmen den Richtwert-Mietzins und prüfen, ob der Rechtsweg erfolgversprechend ist. Sollte diese Prüfung erfolgversprechend sein, werden Juristen, Behörden (Schlichtungsstellen) oder Vereine (Verbraucherschutz- oder Mieterschutzorganisationen wie die Mietervereinigung) mit der Einleitung des Verfahrens beauftragt. Das Ziel ist, die Rückerstattung der bereits zu viel bezahlten Miete zu erreichen. Im Gegenzug veranschlagen die Dienstleister eine Erfolgsprovision auf den erwirkten finanziellen Vorteil des Mieters. Im Schnitt dauert es mehrere Monate, bis ein Verfahren zu einem Ergebnis führt. Dies hängt davon, ob der Prozessfinanzierer den Weg über eine kompromissbereite Verhandlung mit der VermieterInnenseite, einen Antrag bei der staatlichen Schlichtungsstelle oder einer direkten Klageeinreichung beim zuständigen Bezirksgericht wählt. 

 

Titelbild: www.pixabay.com

 

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Übrigens: Auch die Mietkaution ist ein heikles Thema. Nicht selten kommt es auch hier zu unrechtmäßig überhöhten Forderungen oder der Vermieter gibt die Kaution nach dem Auszug aus der Wohnung nicht zurück. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, sich als Mieter zur Wehr zu setzen und das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurückzuholen.

 


 

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